Unterschleif, Verluste, Kosten - Kurfürst Friedrich Wilhelm „vermahnte“ 1667 die Mitarbeiter seiner Geldfabriken
- Helmut Caspar

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Der Beginn des Dreißigjährigen Kriegs 1618 durch den Fenstersturz von Prag hatte gravierende Folgen auch auf das Münz- und Geldwesen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Bekannt und berüchtigt sind die Umtriebe der Kipper und Wipper zwischen 1619 und 1621, die mit Argusaugen durch die Lande zogen und gute alte Reichstaler und silberne Gerätschaften aufkauften, auf dass sie eingeschmolzen und als Rohmaterial zur Herstellung neuer, minderwertiger Geldstücke verwendet werden. Auch Kurbrandenburg litt ungeachtet strenger Edikte am „ausskippen und ander aufwechseln der guten müntzen“.

Noch im 18. Jahrhundert war alles, was mit der Münzfertigung zu tun hatte, reine Handarbeit. Sie wurde erst im Laufe des 19. Jahrhunderts durch Maschinen abgelöst, die die Dampfkraft nutzten und auch in Berlin sehr erfolgreich waren.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg bestand angesichts der Verlockungen, aus schlechtem Geld Profit herauszuschlagen, auch im Herrschaftsbereich der Hohenzollern die Gefahr einer Wiederholung der Kipper- und Wipperzeit mit ihren verheerenden wirtschaftlichen Folgen. In einem Edikt vom 10. Oktober 1650 verkündete der in der Auktion der Hohenzollern bei Künker am 23. Juni 2026 reichlich vertretene Friedrich Wilhelm, genannt der Große Kurfürst, Maßnahmen, um dem Mangel an kleiner Münze abzuhelfen: „Wir befinden eine unumbgängliche noth zu sein, einige Current- und Landtmüntze pregen und machen zu lassen, damit unsere Unterthanen von einanderkommen und kein tumult unter den gemeinen Mann entstehen möge“.

Die kurfürstliche Münze zu Berlin war lange Zeit im hohen Turm am Berliner Schloss untergebracht. Ihr wurden nach dem barocken Umbau durch Andreas Schlüter andere Räume in der Nähe der Spree wegen der Nutzung der Wasserkraft zugewiesen. Ausschnitt aus dem Stadtplan von Johann Bernhard Schultz (1688).
Für uns heute unerklärlich ist die Leichtfertigkeit, mit der damalige Obrigkeiten mit einem ihrer wichtigsten Vorrechte, der Münzprägung, umgingen. In Kurbrandenburg sowie anderen Ländern und Städten lag die praktische Arbeit in der Hand von privaten Unternehmern, die einen bestimmten Betrag, den Schlagschatz, an den Staat abliefern mussten. Was darüber in der Geldfabrik erwirtschaftet wurde, floss in die Tasche der Pächter. Sie hatten nur bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten und mussten darauf achten, dass ihre Münzen nicht übermäßig vom vorgeschriebenen Schrot und Korn abweichen, also vom Gewicht und Feingehalt. Wie sie das schafften, war ihre Angelegenheit.
Da aber nicht alles mit rechten Dingen vonstatten ging, wurden „Vermahnungen“ immer wieder von Neuem mit dem Ziel erlassen, Münzbeamte und –arbeiter zu Ehrlichkeit, Ordnung und Treue gegenüber den Landesfürsten anzuhalten. Die regelmäßige Wiederholung dieser Anweisungen lässt nur den Schluss zu, dass es in den Münzstätten von damals wohl ziemlich drunter und drüber zugegangen sein muss. Erst im 18. Jahrhundert, als die preußischen Könige ihren Beamtenapparat ausgebaut und die Kontrollmechanismen erweitert hatten, zog Ordnung und Übersicht auch in die Prägeanstalten ein.

Bild 3)

Friedrich Wilhelm wurde wie einige andere Fürsten evangelischen Glaubens in den angesehenen Hosenbandorden aufgenommen, was um 1684 die Prägung einer prächtigen Medaille wert war. Das unter Nummer 16 der „Imperial Collection“ bei Künker versteigerte Stück aus dem Besitz von Kaiser Wilhelm I. befand sich ursprünglich im Bestand des Hohenzollernmuseums Schloss Monbijou Berlin.
In einem Edikt von 1667 verpflichtete Kurfürst Friedrich Wilhelm auf 13 Seiten seine Münzbeamten und Münzarbeiter zu Ehrlichkeit und Treue und forderte sie auf, diese neue Münz-Ordnung in allen „Enthaltnüssen“ zu erfüllen. Das in „Land-Vätterlicher Vorsorge“ verfasste Dokument legt fest, dass in den Geldfabriken nur solche Personen beschäftigt werden sollen, die unbedingt gebraucht werden. Wer dort für den Kurfürsten arbeitet, soll einen Eid ablegen und sich damit zu Ehrlichkeit und Treue verpflichten. Dem Chef der kurbrandenburgischen Münzanstalten wurde aufgetragen, sich persönlich davon zu überzeugen, dass überall ordentlich und gesetzmäßig gearbeitet wird und er gegen „Unterschleiffe, unnöthige Unkosten, und offtmals ungebührliche grosse Abgänge“, also Unterschlagungen und Verluste, entschlossen vorgeht. Er und alle Münzbediensteten sollten fleißig und pünktlich arbeiten, damit „aber Uns neben Abtrag aller Münz-Kosten ein billiges und erkleckliches zum Schlag-Schaz überbleiben, und richtig berechnet werden möge.“

Die Grafik zeigt eine Spindelpresse, wie sie auch in der kurfürstlichen und königlichen Münze zu Berlin im Gebrauch war, abgebildet auf dem Titelblatt aus Johann Friedrich Klotzsch „Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Von den ältesten, bis auf jetzige Zeiten, 2. Teil, Chemnitz bei Johann Christoph Stößel 1780“ (Neudruck der Originalausgabe Leipzig 1977)
Vom Wardein erwartete der Kurfürst, dass er „auch der Silber-Gold- und Erz-Proben, auch Scheidung der Metallen gründlich erfahren“ sei und „sich juster Probir-Waagen, bewährten Capellen, guten Scheidewassers, und tauglichen Bleyes, bestens befleissigen.“ Auch sollten der Wardein und der Münzschreiber die Qualität der fertig geprägten Stücke prüfen und keine zu leichten oder gebrochene Stücke ausliefern. Das Edikt bestimmte, dass der Wardein auf alle „ausgelassenen Münze“ mit den ersten Buchstaben seines Vor- und Zunamens zeichnen soll, „auf das man also wissen könne, aus welcher Unserer Münz-Städte solche gekommen seyn.“ Knapp ein Jahrhundert später hat König Friedrich II., der Große, im Rahmen der Graumanschen Münzreform von 1750 die individuelle Zeichnung der brandenburgisch-preußischen Münzen durch ein feststehendes, mit A für Berlin beginnendes Alphabet ersetzt.

Auf der letzten Seite des kurbrandenburgischen Münzedikts von 1667 wird festgelegt, was die einzelnen Münzbediensteten verdienen. Danach bekamen der Münzschreiber 200 Reichstaler im Jahr und ein „gemeiner Münz-Bedienter“ 1,5 Reichstaler pro Woche, was nicht viel war.
Das Edikt von 1667, das den Bediensteten einmal jährlich vorgelesen werden sollte, beschreibt ausführlich die Aufgaben der Berliner Münze. Es geht auf den Einsatz von Geräten zur Justierung der Münzen auf das vorgeschriebene Gewicht ebenso ein wie auf die Benutzung eines Ross-Werks, also einer mit Pferdekraft bewegten Walze, mit der das zuvor in Stangen, auch Zaine genannt, gegossene Metall so lange bearbeitet werden, bis sie die erforderliche Stärke erreicht haben. Dem Eisenschneider wird aufgetragen, sich bei der Herstellung der Stempel „eines saubern und zierlichen Schnitts zu befleißigen, damit derselbe auf dem Gelde reine heraus kommet“. Dem Münzschreiber wurde befohlen, peinlich auf exakte Abrechnung zu achten. Ähnlich wurde auch dem Schlosser auferlegt, die für die Prägung benötigten Gerätschaften zu warten und darüber dem Münzschreiber Rechenschaft abzulegen. Von jeder Partie sollte eine Probe in einen Fahr- oder Sparbüchse genannten Behälter für spätere Prüfungen getan werden.

Im Kloster Zinna (Landkreis Teltow-Fläming) wird auch heute an den berühmten Münzvertrag erinnert, den 1667 die Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen abschlossen. Die Herzöge traten der Vereinbarung alsbald bei.
Die kurfürstliche Münzordnung von 1667 legte den Verzicht auf die „kostbare und langsame“, also kostspielige Hammerprägung fest, die die „Reichsohmen“, wie man die Münzarbeiter nannte, ausübten. Nach und nach wurden Prägegeräte wie Klippwerke und Spindelpressen in Betrieb genommen. Die Aufwendungen für diese Geräte waren nicht gering. Doch da sie ein sauberes und reines Gepräge lieferten und im Umgang auch weniger gefährlich waren wie die bisherige Arbeit mit Hammer und Handstempel am Amboss, lohnten sich die Investitionen. Wie aus kurfürstlichen Anweisungen zu entnehmen ist, stand es um den Erhalt der Geräte nicht immer zum Besten, und so musste das Personal auch durch das Edikt von 1667 angehalten werden, die Maschinen stets betriebsbereit zu halten und zu pflegen.

Nach einheitlichem, in den Verträgen von Zinna 1667 und Leipzig 1690 festgelegtem Standard sind die Zweidritteltaler aus Kurbrandenburg 1680, Kursachsen 1676 und Braunschweig-Lüneburg 1676 geprägt. Das Zepter im Wappen weist den Großen Kurfürsten als Reichserzkämmer aus.
Ungeachtet strenger Richtlinien muss sich in den Geldfabriken allerlei Gesindel herumgetrieben haben. Es gibt Erzählungen von Saufereien und Raufereien und auch, dass hohe Münzbeamte ein kostbares, also kostspieliges Leben führten, Samt und Seide trugen, Kutschen besaßen und prassten, dass sich die Tische bogen. Offenbar konnten sich die Geldhersteller manche Freiheiten erlauben, waren sie doch ausgesprochene Spezialisten, die gern auch an anderen Höfen aufgenommen wurden, wenn sie irgendwo wegen aufgedeckter Unregelmäßigkeiten in Ungnade gefallen und außer Landes gejagt wurden. Lebensgefährlich wurde es, wenn der Münzbetrug überhand nahm und Diebstähle ruchbar wurden.
Um die Ausgaben für das Heer und die Landesentwicklung bestreiten zu können, aber auch fremdes Geld abzuwehren und dem eigenen neues Ansehen zu verschaffen, schlossen Brandenburg mit Kursachsen 1667 im Kloster Zinna (Landkreis Teltow-Fläming) eine Konvention ab. Der Zinnaische Münzfuß, dem sich 1668 Braunschweig anschloss, legte die unveränderte Prägung der guten alten Reichstaler fest. Kleinere Werte aber sollten „leichter“ ausgebracht werden. Beliebtestes Nominal war nun der Gulden oder Zweidritteltaler, dessen Prägung in den genannten Fürstentümern nach einheitlichem Standard, jedoch unterschiedlichem Design erfolgte. 1690 wurde der Zinnaische Münzfuß durch einen in Leipzig geschlossenen Vertrag durch den etwas leichteren Leipziger Münzfuß ersetzt, um eine Abwanderung besserer Sorten in fremde Schmelztiegel zu verhindern.
Helmut Caspar
Fotos/Repros: Künker, Caspar




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