Lexikon: Feingehalt, Feingewicht
- Helmut Kahnt
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Feingehalt (engl. fineness; franz. titre; ital. titolo), Feine, Feinheit, Korn: Angabe über das Verhältnis zwischen der Masse des Feinmetalls und der Masse der Legierung, d. h. zwischen Feingewicht und
Rauhgewicht einer Münze oder Medaille, abhängig vom jeweils angewendeten historischen Rechnungssystem. Bis zur Mitte des 16. Jh. wurde in Deutschland und den Niederlanden die Probiermark (Probiergewicht) für Silber in 16 Lot zu 4 Quentchen zu 4 Richtpfennigen (1 Lot = 256 Richtpfennige)
eingeteilt. In den romanischen Ländern zerfiel die Probiermark in 12 Deniers zu 24 Grains (= 288 Grains), in England das Pfund in 12 Unzen zu 20 Pennyweights (= 240 Pennyweights).
Beim Gold wurde die Probiermark in 24 Karat zu 4 Grän (= 96 Grän), seit Mitte des 16. Jh. in Deutschland in 24 Karat zu 12 Grän (= 288 Grän) unterteilt, bei Silber in Mark zu 16 Lot zu 18 Grän (288 Grän). Die Inschrift 10 E. FEINE MARK o. ä. auf → Konventionstalern stellt eine Feingewichts-Angabe dar. Ein Taler enthielt 1⁄10 Mark Feinsilber.

Die Angabe des Feingehalts mit 11 L[ot] 15 G[rän] (≈ 739⁄1000 fein)
auf einem 12-Grote-Stück der Freien Hansestadt Bremen
Bildquelle: Numista, Heritage Auctions
Seit Einführung des Dezimalsystems wird der Feingehalt in Tausendsteln des legierten Metalls angegeben, wobei vollständig reines Edelmetall mit 1000⁄1000 angegeben wird, z. B. hielten die alten deutschen Reichstaler nach der Reichsmünzordnung von 1566 einen Feingehalt von 14 Lot 4 Grän und waren somit 14 2⁄9lötig, d. h., sie enthielten 14 2⁄9 Lot Silber und 1 7⁄9 Lot Legierungsmetall (142⁄9 + 1 7⁄9 =16 Lot). In dezimaler Feingehalts-Angabe war dieser Taler 889⁄1000 fein, enthielt also 889 Teile Silber und 111 Teile Legierungsmetall. Die deutschen 10-Euro-Gedenkprägungen wurden bislang in Sterlingsilber (925 fein) ausgebracht.

Feingewicht, Nettogewicht: das Gewicht (die Masse) des Edelmetalls in einer Münze; Gegensatz Rauhgewicht. Allein das Feingewicht des Edelmetalls bestimmte den Wert der Kurantmünze (Kurant). Waren in Goldmünzen zwei Edelmetalle vereinigt, so bestimmte allein das Gold nach seinem Gewicht den Wert der Münze. Festgelegt wurden das Fein- und Rauhgewicht durch den Münzfuß.
Aus: Helmut Kahnt - Das große Münzlexikon von A bis Z (Regenstauf 2005)




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