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Leitfaden Münzensammeln: Münzen im Handel: Spielregeln und Auktionstipps bei Münzauktionen, Teil 3


Auf der Grundlage des von Wolfgang J. Mehlhausen verfassten Buches „Handbuch Münzensammeln“ möchten wir in mehreren Teilen einen Leitfaden für das Münzensammeln veröffentlichen – für bereits Aktive und die, die es werden wollen, denn Nachwuchs ist wie überall, wichtig!


Schwellenängste bei Münzauktionen sind unbegründet

Eine weitere Möglichkeit, an gute Münzen zu gelangen, sind Versteigerungen. Münzauktionen gibt es seit langem. In Deutschland führen verschiedene große und kleinere Firmen solche Versteigerungen durch. Sie finden in den Fachzeitschriften und im Internet nicht nur eine Übersicht der Firmen, die Auktionen durchführen, sondern auch die entspre- chenden Termine. Diese werden, manchmal mit der Beschreibung von wichtigen Schwerpunkten im Angebot, auch durch Annoncen bekanntgegeben. Zugleich findet man in der Fachpresse auch Berichte über bevorstehende Auktionen.


Um es gleich vorweg zu nehmen: Münzauktionen sind meist keine „elitären“ Veranstaltungen. Oft denkt man beim Wort „Auktionen“ nur an solche Versteigerungen, von denen in der Tagesschau berichtet wird, wo beispielsweise alte Gemälde für Millionen den Besitzer wechseln. Die Münzauktionen hingegen sind eigentlich normale Verkaufsveranstaltungen und man braucht auch keinerlei Schwellenangst zu haben, ein „Auktionslokal“ zu betreten, das meist kein klassisches Lokal, sondern ein großer Saal in einem Hotel oder Restaurant ist. Manche Auktionshäuser führen die Versteigerungen auch in den eigenen Geschäftsräumen durch. Diese Auktionen sind öffentlich und niemand wird Sie ansprechen, wenn Sie zunächst erst einmal „nur schauen“ wollen. Das Personal wird Ihnen gern behilflich sein, wenn Sie Fragen zum Ablauf der Veranstaltung haben.


Eine weiterhin sehr verbreitete, jedoch falsche Meinung ist, dass man auf Auktionen besonders teuer kauft. Man muss sich nur sorgfältig vorbereiten und vor der Auktion Preisrecherchen anstellen. So lohnt es sich, einen im Laden vom Händler geforderten Preis mit den Ergebnissen früherer Versteigerungen zu vergleichen und für sich ein Limit beim Kauf zu setzen. Zweifellos gibt es bei den Auktionen ebensolche Unterschiede wie bei den Münzenläden, aber auch die ganz großen Firmen der Branche haben immer wieder auch etwas für den kleinen Geldbeutel im Angebot.

Auktionskatalog der Firma Dr. Busso Peus Nachf. in Frankfurt/Main für die Sammlung Dr. med. Friedrich Bonhoff, Teil I Deutsche Münzen des Mittelalters, nach der heute vielfach zitiert wird.

Auf Münzversteigerungen der großen Auktionshäuser werden vorrangig bessere Münzen und Super-Raritäten angeboten. Bei kleinen Firmen hingegen ist auch gängiges Material der Mittelklasse zu finden. Doch wie gesagt, Spitzenpreise werden für ganz besonders gute Stücke erzielt, aber manche gesuchte Münze ist auf der Auktion unter Umständen sogar günstiger als in einem Ladengeschäft zu erstehen. Das herauszufinden ist Sache der Sammlerin und des Sammlers.


Spielregeln und Auktionstipps

Wie bei allen Dingen im Leben muss man bei der Auktion die „Spielregeln“ kennen, die sich von Firma zu Firma etwas unterscheiden können, doch es gibt allgemeine Grundsätze, die kurz erklärt werden sollen. Die Auktionsfirmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Geschäftsbedingungen im Auktionslokal auszuhängen, in den Katalogen sind sie ebenfalls abgedruckt und man sollte sich, besonders bei Häusern, die man nicht kennt, diese vor Gebotsabgabe, gleich ob als Saal- oder Fernbieter, genau durchlesen. Dies gilt ins- besondere, wenn man sich im Ausland an Auktionen beteiligen will.


Zunächst muss man sich einen Auktionskatalog besorgen, diesen bekommt man meist nur gegen eine Schutzgebühr von der Firma auf Anforderung zugesandt oder man kann ihn auch während der Auktion erwerben. Im Computer-Zeitalter findet man diese Kataloge meist auch im Internet, mit Beschreibung und Bildern. Oft kann man heute schon online auch seine Gebote abgeben. Dazu finden Sie nähere Erklärungen im noch folgenden Kapitel „Internet“.


Die Auktionskataloge sind manchmal wahre Meisterwerke, was die Druckqualität und wissenschaftliche Bearbeitung angeht. Einige ältere Kataloge sind heute als Fachliteratur gesucht und werden gut bezahlt, besonders wenn dort Spezialsammlungen einzelner Gebiete enthalten sind.


In guten Versteigerungskatalogen findet man nicht nur ein Inhaltsverzeichnis, sondern auch ein Register. Sie sehen beispielsweise unter Danzig oder Frankfurt nach und finden dann die Stücke unter den entsprechenden Nummern. Diese Positionen nennen sich bei der Auktion „Lose“. Zu jedem Los gibt es dann eine mehr oder min- der ausführliche Beschreibung und einen Schätzpreis. Dieser kann, muss aber nicht der Minimalpreis sein, zu dem die Münze oder Gegenstand angeboten oder „ausgerufen“ wird. Bei manchen Häusern wird mit 80 % des Schätzpreises begonnen (wenn nicht mindestens zwei höhere Gebote vorliegen), andere verweisen darauf, dass keine „Untergebote“ angenommen werden und der aufgeführte Preis zugleich Mindestpreis ist.


Aus Platzgründen werden verschiedene Abkürzungen gewählt, solche, die allgemein benutzt werden und andere, die firmenspezifisch sind und in einem Abkürzungsverzeichnis erklärt werden.


Beteiligen kann man sich an den Auktionen persönlich, durch „Anwesenheit im Saal“, oder aber auch als Fernbieterin oder -bieter. Kommt man selbst zur Auktion, dann erhält man eine Bieternummer, die man dann bei der betreffenden Losnummer hochhält. Der oder die Auktionatorin ruft ein „Los“ auf und nennt das Mindestgebot, manchmal wird auch angesagt, dass bereits ein schriftlicher Auftrag vorliegt, den es zu überbieten gilt. Dann beginnt das Steigern, hierbei gibt es Stufen oder Schritte, die in den Versteigerungsbedingungen angegeben werden. Zum Beispiel: bei Schätzpreisen im Katalog von 1 bis 20 Euro mindestens 1 Euro, ab 20 bis 50 Euro mindestens 2 Euro oder ab 1000 Euro mindestens 100 Euro.


Den Zuschlag erhält schließlich der Bieter, der bis zum Schluss seine Bieternummer hochhält, während andere schon „ausgestiegen“ sind. Manchmal wird aufgerufen, nur eine Karte geht hoch – und schon wird der Zuschlag erteilt; manchmal gibt es regelrechte Bietergefechte, die den Versteigerer außer Atem bringen, wenn er bei 500 Euro begonnen hat, aber der Zuschlag erst bei 8.700 Euro erfolgt. Das Bieterduell endet schließlich mit der Aufforderung: Zum ersten, zum zweiten und... zum dritten. Nach Hammerschlag geht dann das Stück Nr. X für 8.700 Euro an den Bieter Y.


Wichtig ist für den oder die Käuferin natürlich, was er oder sie insgesamt zu bezahlen hat. In Deutschland ist die Mehrwertsteuer für Münzen und andere Kunst- und Sammlungsgegenstände seit 2015 von 7 auf 19 % erhöht worden. Literatur hingegen ist weiterhin nur mit 7% besteuert. Vielfach wird im Münzen- und Antiquitätenhandel die sogenannte „Differenzbesteuerung“ angewendet. Dabei wird nur die Spanne zwischen Ein- und Verkaufspreis mit dem vollen Steuersatz von 19 % belegt. Sogenanntes Anlagegold ist weiterhin steuerfrei, aber selbst Steuerberater, die nicht ständig Metall- und Münzhändler als Mandanten haben, müssen sich hier gelegentlich schlau machen, wann welche Kriterien anzuwenden sind.


Bei den Auktionen hat sich nun eingebürgert, dass die Auktionshäuser auf den Zuschlagpreis für Kunden in Deutschland und der Europäischen Union ein Aufgeld von 23 % inklusive Mehrwertsteuer berechnen. Dazu kommen dann gegebenenfalls noch Versandkosten. In der Praxis könnte ein Kauf bei einer Auktion dann so aussehen:



Der guten Ordnung halber sei noch erwähnt, dass professionelle Händlerinnen und Händler ein niedrigeres Aufgeld bekommen, ebenso ist das Aufgeld für Kundinnen und Kunden außerhalb der EU auch niedriger, doch die müssen eventuell dann Einfuhr-Umsatzsteuer in ihrem Land bezahlen. Bei Literatur zahlen die Kunden auch nur 7% und dann das Aufgeld von 15%. Bei den Anlage-Goldmünzen bei Auktionen entfällt natürlich die Mehrwertsteuer. In den Auktionskatalogen steht meist auch etwas zur Besteuerung bei einzelnen Positionen. Selten aber immerhin möglich ist, dass es auch mal „voll versteuerte“ Positionen gibt, wo zunächst 15 % Aufgeld und dann nochmals 19 % Umsatzsteuer auf den Zuschlagpreis berechnet werden. Das wird in der Regel auch ausgewiesen bei der Artikelbeschreibung. Alles in allem kann man ja immer bei Auktionen auch jemanden fragen, natürlich nicht die Auktionatorin oder den Auktionator, die auf der Bühne den „Hammer schwingen“. Es gibt aber immer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versteigerungshauses, die Fragen zur Besteuerung beantworten können.


Wer die Gelegenheit hat, sollte sich eine solche Auktion unbedingt einmal ansehen. Man muss nur die Spielregeln kennen und ein gutes Reaktionsvermögen besitzen. Schon vorher muss klar sein, wieviel einem eine Münze wirklich wert ist, wie weit man gehen und die Karte hochhalten will. Erhält man den Zuschlag, so ist dieser juristisch bindend, man kann hinterher keinen „Rückzieher“ machen. Und aus diesen Gründen ist beispielsweise auch der Alkoholausschank in Auktionssälen gesetzlich verboten.

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