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Der Wechsel


Das Ende von Laure-Adelaide Abrantès (1783–1838), einer Hofdame und Autorin am napoleonischen Hof, war dramatisch: „Die Schriftstellerin befand sich in einer finanziell verzweifelten Lage, die durch die Spielschulden ihres Sohnes entstanden war und ihren guten Ruf bedrohte. In ihrer Not wandte sie sich am 10. September 1836 vertraulich und dringlich – confidentielle expressée – mit der Bitte an Baron James Rothschild, er möge ihr einen befristeten Wechsel über 3.500 Francs ausstellen. Der Staatskanzler Metternich würde dafür bürgen. Sie wende sich an ihn, Rothschild, weil das Bankhaus Beziehungen zu Österreich und ebenso zu Metternich pflege.“ (Wolfram Siemann: Metternich – Stratege und Visionär, Eine Biografie. München 2016, Kap. 42, Rn. 59)

Jakob Rothschild (später: James des Rothschild; 1792–1868), Gründer der Pariser Filiale des Bankhauses

Bildquelle: Gènéalogie Rothschild

Rothschild verlangte natürlich eine Beglaubigung durch den österreichischen Staatskanzler Metternich. Die Herzogin überreichte dem österreichischen Botschafter in Paris daraufhin einen persönlichen und verzweifelten Brief: „Mon ami, mon cher Clément …“ Fürst Metternich, ein Liebhaber der Duchesse aus besseren Zeiten, gewährte ihr die erbetene Bürgschaft: „Ihr habt Euch folglich keineswegs getäuscht, wenn Ihr Euch auf mich verlassen habt.“ (Ebenda, Rn. 58) Der Wechselbrief sollte ihr allerdings nicht viel nützen. Trotz fieberhafter Arbeit als Schriftstellerin konnte sie bald nicht mehr für ihren Lebensunterhalt sorgen. In völliger Armut starb sie 1838 in einer Mansarde in Paris.

Die Einen stürzte ein Wechselbrief offenbar ins Elend. Die Anderen machte er unfassbar reich. Doch was war eigentlich ein Wechsel? Und warum wurde er so bedeutsam? Der Blick in ein Handbuch für Geldgeschichte hilft weiter: Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das als Zahlungsanweisung eines Ausstellers an den „Bezogenen“ (Schuldner) fungiert. Bei Fälligkeit hat der Schuldner an einem näher bestimmten Ort eine festgelegte Geldsumme an den Zahlungsempfänger auszureichen. Anders als ein Scheck ist der Wechsel sowohl ein Zahlungs- als auch ein Kreditmittel. Da er nicht von Staats wegen ausgegeben wird, handelt es sich aber nicht um ein gesetzlich legitimiertes Zahlungsmittel im Sinn einer Banknote.

Die ältesten Wechsel stammen aus dem Mittelalter. Die Vielzahl der in Europa umlaufenden Münzen erforderte damals ein organisatorisches Instrument: „Unter diesen Verhältnissen blieb dem Handel nichts übrig, als einen Münz-Wechsel zu organisieren, ein Geschäft, das italienische Kaufleute zuerst in die Hand nahmen. Wer eine Zahlung ins Ausland machen wollte oder Münzen aus dem Ausland mitbrachte, trug sie zum Wechsler (campsor), der sie wog, ihren Feingehalt bestimmte, und dann eine dem Silberwert entsprechende Menge anderer Münzen dagegen gab, unter Abzug einer Wechselgebühr.“ (Friedrich von Thudichum: Geschichte des Deutschen Privatrechts. Stuttgart 1894, S. 229)

Das Geschäft florierte vor allem in Italien, weil der europäische Fernhandel seit den Kreuzzügen über Venedig und Genua abgewickelt wurde. Auch deutsche Wechsler mussten sich aus diesem Grund mit italienischen Münzen eindecken. Um den gefährlichen Transport von Münzgeld auf Reisen zu vermeiden, wurden schriftliche Anweisungen für den Zahlungsverkehr genutzt: „Seit dem 13. Jahrhundert begannen die Wechsler, campsores, Geldzahlungen nach fremden Handelsplätzen durch Zahlungsanweisungen auf ihre Zweigniederlassungen daselbst oder auf ihre Geschäftsfreunde zu vermitteln, sogenannte Wechselbriefe, literae cambitoriae, indem sie sich zugleich für die richtige und rechtzeitige Einlösung derselben mit ihrem eigenen Vermögen verbürgten, persönlich auch versprachen, mit ihrer Person dafür einzustehen, so dass der Nehmer der Zahlungsanweisung oder sein Rechtsnachfolger die Befugnis erhielten, den Wechsel-Aussteller in Haft nehmen zu lassen, bis er den durch Nichtbezahlung des Wechsels entstandenen Schaden vergütet hatte.“ (Ebenda, S. 230) Vor allem auf den internationalen Messeplätzen, in Deutschland waren das anfangs Augsburg und Nürnberg, später Leipzig und Frankfurt, wurde der Wechsel zu einem üblichen Instrument des Zahlungsverkehrs.

Zahlbetrag eines Wechsels über 150 Gulden, ausgestellt in Wien, in preußischen Gold- und Silbermünzen

Foto: Dietmar Kreutzer

Bis heute wird der Wechsel vom Grundsatz her nach folgenden Regeln gehandhabt: Der Aussteller „zieht“ einen Wechsel auf den „Bezogenen“, also jenen, auf dessen Rechnung gezahlt werden soll. Für seine Leistung erhält er eine Gebühr – in Österreich beispielsweise 0,25 Prozent der Wechselsumme. Nimmt der Bezogene den Wechsel an, akzeptiert ihn also, unterzeichnet er ihn gewöhnlich auf der linken Seite des Papieres quer. Damit wird er zum Hauptschuldner des Wechsels. Der Begünstigte kann den Wechsel nun zur Zahlung vorlegen oder ihn übertragen. Überträgt er ihn, vermerkt er beispielsweise auf der Rückseite eine Formulierung wie: „Für mich an Herrn Mustermann.“ Dann unterschreibt er. Will der Begünstigte den Wechsel selbst zur Zahlung vorlegen, sucht er die Zahlstelle auf, die auf dem Schein vermerkt ist. Meist handelt es sich dabei um die Hausbank des Bezogenen. Ist keine Zahlstelle vermerkt, erfolgt die Auszahlung in den Geschäftsräumen oder der Wohnung des Bezogenen. Sind sich beide Parteien einig, also der Schuldner und der Gläubiger, kann die Fälligkeit der Zahlung durch Prolongation hinausgeschoben werden. Im Geldmuseum der Deutschen Bundesbank wird ein historischer Wechsel wie folgt erklärt. „Ein Beispiel aus dem Jahr 1833: 150 Gulden wurden mit einem Wechsel von Wien nach Berlin geschickt. Dort hatten sie einen Gegenwert von 105 Talern – der Empfänger erhielt als beispielsweise 30 Münzen, die zusammen gut 350 Gramm wogen.“ Den Geldbeutel mit den preußischen Gold- und Silbermünzen im Gesamtwert von 105 Talern zeigt das zweite Foto zu diesem Beitrag.

Wechsel über 1.000 Gulden, ausgestellt auf den Wiener Theaterdirektor Johann Nestroy (1854)

Bildquelle: Wikimedia, Dorotheum

Dass ein Wechsel die Funktion eines Kredits ausfüllen kann, lässt sich bereits an dem einleitenden Beispiel aus dem Jahr 1836 ersehen. Im Lauf der Zeit bildete sich ein kompliziertes Wechselgeschäft heraus, bei dem Wechsel handelbar wurden und zum Diskont, also vor Fälligkeit, angekauft werden konnten. Inzwischen gehört der Wechsel allerdings nicht mehr zu den gängigen Wertpapieren bzw. Finanzierungsinstrumenten. Ein wichtiger Grund dafür ist die Übertragung der geldpolitischen Befugnisse auf die Europäische Zentralbank (EZB) zu Beginn des Jahres 1999. Das Diskontgeschäft der Deutschen Bundesbank mit seinen früher günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten ist seitdem weggefallen. Hinzu kommt, dass der Wechsel eine nicht maschinenlesbare Urkunde ist. Er bringt einen hohen Bearbeitungsaufwand mit sich, so dass eine elektronische Abwicklung nicht möglich ist.

Moderner Wechsel inklusive einer Erläuterung der vorgeschriebenen inhaltlichen Bestandteile

Bildquelle: Wikimedia, Kromberg


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