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Tausende Anleger geschädigt: Sechs Jahre Haft für Betrug mit Gold-Investments


Im Betrugsprozess rund um die umstrittene BWF-Stiftung in Berlin sind heute die Urteile gefallen. Das Landgericht hat vier Angeklagte im Alter zwischen 47 und 60 Jahren zu Haftstrafen verurteilt. Nur wegen des Geständnisses des 56-jährigen Kopfes der Gruppe seien die Strafen nicht noch höher ausgefallen, stellte das Gericht fest. Der Stiftungsgründe muss sechs Jahre hinter Gitter. Der Fall der Berliner Stiftung hatte im Jahr 2015 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Damals stießen Ermittler bei einer Razzia in einer noblen Berliner Villa auf einen Tresor, in dem sich gefälschte Goldbarren befunden hatten. Die Stiftung hatte gegenüber Anlegern behauptet, echtes Gold zu lagern. Die betroffene Stiftung soll laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Sorge um die Zukunft des Euros zum Anlass genommen haben, um seit 2011 bundesweit Geld mit dem Versprechen einzusammeln, es in Gold anzulegen. Doch die vier Tonnen Gold, welche im Tresor vermutet wurden und einen Wert von rund 140 Millionen Euro gehabt haben sollen, waren nicht vorhanden. Stattdessen stießen die Ermittler auf goldfarbene Gegenstände aus Metall. Wie die FAZ berichtet,sollten etwa 6.000 Anleger betroffen sein und der Stiftung insgesamt 57 Millionen Euro anvertraut haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen zentrale Figuren der Stiftung wegen Untreue und gewerbsmäßigen Anlagebetrugs ermittelt. Bei der Hausdurchsuchung im Jahr 2015 waren die Ermittler mißtrauisch geworden, als sie beispielsweise auf Fünf-Kilo-Barren stießen, die nur 2,1 Kilogramm schwer und mit billigem Füllmaterial ausgestopft waren. Das Landgericht Berlin hat seit 2017 insgesamt 78 Verhandlungstage angesetzt und 60 Zeugen geladen. Geschädigt wurden offenbar vor allem jüngere Menschen, die für ihre berufliche Zukunft vorsorgen wollten - wie die Berliner Zeitung berichtet, wurden aber auch viele ältere Personen geschädigt, welche Geld für ihre spätere Pflege zurücklegen wollten. Mit Hochglanzprospekten, Internet-Auftritten und einem dichten Vertriebsmitarbeiternetz konnten die Betrüger ihre Opfer leicht täuschen.

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