In der Weimarer Republik gab es Pläne zur Ausgabe von Goldmünzen, aber sie kamen über ein paar Probeprägungen nicht hinaus. Wenn sie in Auktionen angeboten werden, sind ihnen hohe Preise sicher. Die vom Deutschen Reich als Sieger im Krieg gegen Frankreich von 1870/71 festgelegten Reparationsleistungen in Höhe von fünf Milliarden Francs setzten sich aus Warenlieferungen sowie Zahlungen in Form von Bargeld, Goldbarren und Wechseln zusammen. Der Edelmetallzufluss ermöglichte eine umfangreiche Goldmünzenproduktion. Sie wurde durch Einschmelzen französischer Goldmünzen und –barren möglich. Außerdem war es Privatpersonen erlaubt, gegen eine kleine Gebühr aus eingeliefertem Gold Münzen zu 5, 10 und 20 Mark schlagen zu lassen. Je nach Größe und Einwohnerzahl brachten die großen Monarchien wie Preußen, Bayern oder Sachsen besonders viele Gold- und Silbermünzen heraus, während kleinen Herzog- und Fürstentümern und den Freien Städten Bremen, Hamburg und Lübeck nur kleine Auflagen zugestanden wurden.
Die in Muldenhütten bei Freiberg hergestellten Zwanzig-Mark-Münzen von 1925 sind nur eine der zahlreichen Proben aus der Weimarer Republik. Bildquelle: Künker Auktion 394, 25. - 29. September 2023, Los Nr. 5784, Zuschlag: 6.500€.
Nach dem Ersten Weltkrieg gab es im Deutschen Reich eine große Geldentwertung, die in der Inflation von 1923 gipfelte und selbst die ärmsten Leute zu Millionären und Milliardären bzw. zu Besitzern wertloser Papiergeldberge machte. Im November 1923 wurde dem Spuk ein Ende bereitet und die Rentenmark eingeführt. Ein Jahr später hat man darüber nachgedacht, analog zur Kaiserzeit Goldmünzen zu 20 und 10 Reichsmark einzuführen. Das Münzgesetz vom 30. August 1924 bestimmte:
„§ 1 Im Deutschen Reich gilt die Goldwährung. Ihre Rechnungseinheit bildet die Reichsmark, welche in 100 Reichspfennige eingeteilt wird. § 2 Als Reichsmünzen sollen ausgeprägt werden: 1. als Goldmünzen Stücke zu 20 und 10 Reichsmark, 2. als Silbermünzen Stücke über Beträge von 1 bis 5 Reichsmark, 3. Stücke über 1, 2, 5, 10 und 50 Reichspfennige“.
Für die Goldmünzen wurde analog zur Kaiserzeit ein Feingehalt von 900 Teilen Gold und 100 Teilen Kupfer festgelegt. Ihr Aussehen sollte der Reichsminister der Finanzen festlegen. Außerdem sollte die Beschaffung der Münzmetalle für die sechs Münzstätten in Berlin, München, Muldenhütten, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg nach seinen Anordnungen erfolgen.
In der Begründung zu dem Gesetz heißt es, für die neuen Goldmünzen sei ein Gewichts- und Mischungsverhältnis gleich dem der bisherigen Währung vorgeschrieben.
„Da das Reich voraussichtlich in der nächsten Zeit noch nicht in der Lage sein wird, auf Reichsmark lautende Goldmünzen zu prägen, empfiehlt es sich, die alten Goldmünzen den Reichsmarkmünzen gleichzustellen und auf diese Weise als Ersatzmünzen wieder in den Verkehr einzuführen.“
Das hätte bedeutet, dass man in der Weimarer Republik auch mit Goldstücken mit Bildnissen der in der Novemberevolution von 1918 abgesetzten Bundesfürsten hätte bezahlen können, was aber kaum jemand getan hat.
In der Weimarer Republik hatten auf Münzen Monarchenköpfe ausgedient. Stattdessen wurde mit den zahlreichen Gedenkmünzen bürgerlichen Berühmtheiten oder bedeutenden Jubiläen gedacht. Dazu zählte bspw. das 1000-jährige Jubiläum der Gründung Nordhausens. Bildquelle: https://ikmk.smb.museum/object?id=18200117.
Sammler und Kenner der Münzen der Weimarer Republik wissen, dass es nicht zur Ausprägung der Goldmünzen kam, sondern lediglich zur Herstellung von Probeabschlägen aus Gold. Die Zwanzig-Mark-Stücke mit dem sächsischen Landeswappen wurden 1925 in geringer Zahl in Muldenhütten bei Freiberg, kenntlich am Buchstaben E, hergestellt. Sie ähneln den ebenfalls nur probeweise geprägten Münzen zu fünf Reichsmark. Darüber hinaus sind keine weiteren Goldmünzen aus dieser Zeit bekannt.
Bei den Goldmünzen der Bundesrepublik Deutschland – hier die Ausgabe von 2001 auf den Abschied von der Deutschen Mark und auf den Übergang zum Euro von 2002 - würde niemand auf die Idee kommen, mit ihnen zu bezahlen, denn ihr Materialwert übersteigt ihren Nominalwert um ein Mehrfaches. Bildquelle Mark: I, NobbiP, wikimedia commons; Bildquelle Euro: FooFighter, wikimedia commons.
Für die Gestaltung der Kurs- und Gedenkmünzen war Reichskunstwart Edwin Redslob (1884-1973) zuständig. Der Chef der beim Reichsinnenministerium angesiedelten Behörde beauftragte Münzdesigner und Medailleure mit der Anfertigung von Entwürfen für das neue Reichsgeld. Im Unterschied zu den Monarchenköpfen beziehungsweise den Wappen von Bremen, Hamburg und Lübeck sowie dem gekrönten Reichsadler wurden die neuen Münzen mit Symbolen der Republik ausgestattet. Mit ihnen wurde an bedeutende Deutsche, aber auch an wichtige Daten der nationalen Geschichte und Zeitgeschichte erinnert und es kamen in den meisten Fällen ansprechende Entwürfe zustande.
Die nächste Gelegenheit in Deutschland zur Ausgabe von Goldmünzen ergab sich erst wieder 2001 mit der Prägung von 1-Mark-Münzen anlässlich des Übergangs von der Deutschen Mark zur europäischen Gemeinschaftswährung Euro. Die Auflagen waren sehr schnell vergriffen und so folgten die weiteren, bei Sammlern beliebten, Goldausgaben in verschiedenen Euronominalen.
Helmut Caspar
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