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Leserpost: Vereine und Transparenzregister

Sehr geehrte Damen und Herren,


um dies meiner Zuschrift vorauszuschicken, möchte ich betonen, dass sich meine folgenden Bemerkungen selbstverständlich nicht gegen die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Geldwäschebekämpfung richten, im Gegenteil!


Anlass des Schreibens ist ein Gebührenbescheid der Bundesanzeiger Verlag GmbH, zu deren Aufgaben u.a. die Führung des staatlichen Transparenzregisters zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes gehört. Die Sache ist lange bekannt, wird aber nun eben konkret. Die meisten der in der Rechtsform „e.V.“ bestehenden Münzvereine werden in der Regel nicht den Status der Gemeinnützigkeit aufweisen und werden bzw. wurden nun mit Gebührenbescheiden konfrontiert, die rückwirkende Jahresgebühren in unterschiedlichen Höhen beinhalten. Im Einzelnen: 2021 - 11,47 EUR, 2022 + 2023 - 20,80 EUR netto hinzu kommt die 19-prozentige Mehrwertsteuer. Aus dem Internet war zu entnehmen, dass die Gebühr für 2024 19,80 EUR netto betragen soll. Dieser augenscheinlich geringe Aufwand wird künftig durch uns zu beachten sein.


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Am Beispiel des Neubrandenburger Münzverein e.V. möchte ich die Unverhältnismäßigkeit der Gebühr verdeutlichen. Wir haben gegenwärtig 23 zahlende Mitglieder und einen Jahresbeitrag von 30,00 EUR/Mitglied, d.h. für die Deckung der verordneten Jahresumlage wird fast ein Mitgliedsbeitrag „verballert“. Geldwäschebekämpfung in allen Ehren, aber hier schießt die staatliche Verwaltung über das Ziel hinaus und versucht „Spatzen mit Kanonen totzuschießen“.


Es können doch nicht kleine Häkel- und Bastelvereine, Kaninchen- und Zierfischzuchtvereine oder eben auch Briefmarken- und Münzvereine pauschal so behandelt werden, wie große Vereine mit hunderten Mitgliedern, die Zweckbetriebe und Vermögensverwaltungen betreiben. Vielmehr ist zu fordern, dass die Gebührenfestlegung angemessen und differenziert erfolgt, ähnlich der Praxis, wie sie durch die Industrie und Handelskammern gehandhabt wird. Vielleicht kann man sich im Sinne der Rationalität auch darauf verständigen, kleinen Vereinen die Gebühr gänzlich zu erlassen, ohne dass gleich eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben werden muss.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Worseck

Schatzmeister des Neubrandenburger Münzverein e.V.


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