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Helmut Kahnt

Arbitrage


(Franz., Vergleichung): Ausnutzung des Preis- oder Kursunterschieds bei einer Ware oder einem Wertpapier an verschiedenen Börsenplätzen, d. h., Auffindung des vorteilhaftesten Weges für eine Zahlung im Ausland oder zur Erzielung von Differenzgewinnen durch gleichzeitigen Ein- und Verkauf an verschiedenen Plätzen.


Arbitrage ist auch nutzbar für Warentermingeschäfte, bei denen im Vertrag ein niedrigerer Preis vereinbart ist als der zum Zeitpunkt der Lieferung zu erwartende. Zu unterscheiden sind Edelmetall-, Sorten-, (Bargeld-), Wechsel-, Diskont-, Wertpapier-Arbitrage.


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