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Helmut Kahnt

Albus


Weißpfennig des Erzbischofs von Köln und Friedrich von Saarweerden (1371-1414) aus der Münzstätte Deutz. Dieser Weißpfennig (denarius albus) ist 1372 nach dem Münzvertrag zwischen Trier und Köln geschlagen worden. Bildquelle: Helmut Kahnt, Deutsche Silbermünzen 1800 – 1872. Vom Halbtaler bis zum Doppeltaler, Regenstauf 2008, S. 18.

Lateinisch: denarius albus = Weißpfennig; nummus albus = weiße Münze. Seit der Mitte des 14. Jh. im Niederrheingebiet geprägte groschenartige Münze, die zur Hauptsilbermünze des Rheinischen Münzvereins wurde. Den Namen Albus bzw. Weißpfennig erhielt die Münze wegen ihres hohen Silbergehalts.

Die erste Ausprägung der Weißpfennige erfolgte im Jahr 1368 durch den Erzbischof von Trier, Kuno von Falkenstein (1362-1388), die erste urkundliche Erwähnung als denarius albus stammt aus dem Jahr 1372. In dieser Münzvereinbarung zwischen Kurköln und Kurtrier wurde der A. mit 18 ½ Stück auf den Rheinischen (Gold-)Gulden bewertet, doch schon 1385 entfielen 20 A., ab 1444 dann 24 A. auf den Gulden. Nominell war der A. ein Doppelschilling zu 24 Pfennig.


Als Vereinsmünze des Rheinischen Münzvereins wies der A. – von Ausnahmen abgesehen – auf der Vorderseite als Motiv St. Petrus im Tabernakel auf. Die Rückseite zeigen die Wappen der jeweils an den Münzverträgen beteiligten Münzstände auf. Nach dem Rad, dem Wappen von Mainz, wurden die Münzen auch schon zeitgenössisch als Rader-Albus bezeichnet. Im Lauf des 14. Jh. wurde der A. weiter verschlechtert. Im Münzvertrag von 1511 hielt der Rheinische Gulden schon 26 A., aus der Mark sollten 118 Stück geschlagen ausgebracht werden. In der Reichsmünzordnung von 1551 taucht der A. schließlich als eine Kleinmünze von 1/28 Gulden auf.


In Köln wurde seit 1432 der Wert von 24 A. als Rechnungsgulden (Kölnischer Gulden) bis zum Ende des 17. Jh. verwendet, jedoch als Münze nicht ausgeprägt. Alfred Noß schrieb, dass der niederrheinische Albus im Sommer 1511 „an das Licht der Welt kam“, nachdem mit dem Münzverein von 1511 zwischen den drei rheinischen Kurfürsten, der Stadt Köln, sowie den Herzogtümern Jülich und Kleve am Niederrhein ein weitgespanntes, recht einheitliches Währungsgebiet entstanden war. Geprägt wurde anfangs vor allem das Halbstück des Albus.


Herzogtum Jülich-Berg, Johann Wilhelm II. von Pfalz-Neuburg (1679-1716), Doppel-Albus Colsch 1683. Bildquelle: Helmut Kahnt, Deutsche Silbermünzen 1800 – 1872. Vom Halbtaler bis zum Doppeltaler, Regenstauf 2008, S. 19.

Nachdem die A.-Prägung nach etwa 1520 für einige Jahrzehnte stark eingeschränkt war, begann in der zweiten Hälfte des 16. Jh. von Trier, Köln, Jülich und Hessen eine erneute umfangreiche Ausprägung des Nominals als „Exponent stark rationalisierter Währungssysteme“ (Klüßendorf).

Nach 1604 prägten die Stadt Köln und das Herzogtum Jülich (auch andere Münzherren folgten) die bekannten 8-Heller-Stücker (Fettmännchen) als 2/3 A. Die Münzen wiesen auf einer Seite die Zahl VIII (= 8 Heller) und auf der anderen die Zahl LXXIIII auf, weil der Taler mit 74 A. bewertet wurde. Die Fettmännchen von Aachen zeigen die Zahlen VIIII (= 9 Heller) und LXXXIIII (84 A. = 1 Taler). Von Cleve gehen 10-Heller-Stücke aus, auf denen die Wertzahlen X und XCII (der Taler galt 92 A.) stehen.

Nach der Kipperzeit bildete sich in Jülich und der Stadt Neuss der leichte A., von dem 5 Stück gleich 4 Kölner schwere A. gerechnet wurden. Daraus entstand auf den Münzen im 17. Jh. für den schweren A. die Bezeichnung Albus Colsch.


Albus von 1656 der Freien Stadt Frankfurt am Main. Bildquelle: Helmut Kahnt, Deutsche Silbermünzen 1800 – 1872. Vom Halbtaler bis zum Doppeltaler, Regenstauf 2008, S. 19.

Mit dem Eindringen des niederländischen Stuivers (Stüber) galt ein ¾ A. = 1 Stüber. Vom trierischen A. des Erzstifts entfielen 24 Stück auf den Moselgulden als Rechnungsmünze. Im Erzstift Trier wurde der Reichstalernach der Kipperinflation 1624 mit 54 A. stabilisiert. Für den trierischen A. bürgerte sich nach dem Münzbild des heiligen Petrus der Name Petermännchen (Petermenger) auch auf den Münzen selbst ein.

Der oberrheinische A. wurde 1609 als A. Novus mit 8 schweren Pfennigen festgelegt und schuf damit die Basis für die Gleichsetzung von Halbbatzenstück (2 Kreutzer) und Albus.


Fürstäbtissin von Essen Anna Salome von Salm-Refferscheidt (1622-1688). Bildquelle: Wikimedia, Magnus Manske.

Eine Einzelerscheinung blieb der A. des Stifts Essen, den die Fürstäbtissin von Essen, Anna Salome von Salm-Refferscheidt (1622-1688), eingeführt hatte. Der Reichstaler wurde mit 106 2/3 A. bewertet, 4 A. von Essen entsprachen 1 A. von Köln.

Der Hessen-A. zu 12 Heller wurde seit dem frühen 17. Jh. mit 1/32 Taler bewertet und wurde in dieser Relation in Hessen-Kassel bis 1834 beibehalten.


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