Vor 75 Jahren, genauer gesagt am 24. Mai 1949, trat das Grundgesetz in Kraft. Dieses Ereignis zum Anlass nehmend, emittiert die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 2024 eine 20-€-Silbermünze. Auf Initiative der Siegermächte wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat erarbeitet und am 8. Mai 1949 mit 53 : 12 Stimmen beschlossen. Am 23. Mai wurde es verkündet und trat dann am 24. Mai 1949 in Kraft. Da Deutschland 1949 ein geteiltes Land war, sollte mit dem Begriff „Grundgesetz“ auf den provisorischen Charakter dieser Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland hingewiesen werden. Nun behielt man das Grundgesetz formaljuristisch auch nach der deutschen Wiedervereinigung bei, doch wurde 1990 im Einigungsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten die Aufhebung und Änderung von Teilen des Grundgesetztes vereinbart, die sich durch die Wiedervereinigung Deutschlands als überholt erwiesen hatten. Was das Grundgesetz selbst betrifft, so ist es in 14 Abschnitte gegliedert, die einer Präambel folgen. In Abschnitt I (Artikel 1–19) sind die Grundrechte festgeschrieben. Der Abschnitt II (Artikel 20–37) wiederum enthält genaue Regelungen über die Staatsform der Bundesrepublik Deuschland sowie über das Verhältnis von Bund und Ländern.
20 Euro, Silber 925/1000, 18 g, 32,50 mm, Randschrift: "IM BEWUSSTSEIN SEINER VERANTWORTUNG", Auflage: n. n. b. in Stgl. und max. 100.000 in PP (Prägezahlen noch nicht endgültig bestätigt),
Künstler: Detlev Behr, Köln; Fotograf: Hans-Joachim Wuthenow, Berlin; Münzstätte: Karlsruhe (G).
Die Münze zeigt auf ihrer Bildseite ein Logo, bestehend aus den Großbuchstaben "GG", die von den Ziffern "7" und "5" flankiert werden. Die Legende lautet: "DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR / 75 JAHRE GRUNDGESETZ". Auf der Wertseite sehen wir den Bundesadler, die 12 Europa-Sterne und lesen Staatsbezeichnung, Nominalangabe, Emissionsjahr und die Aufschrift "SILBER 925".
Michael Kurt Sonntag
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