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August d’or


August III., Doppel-August d’or (10 Taler), 1756. Bildquelle: Eckhardju, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, hattps://commons.wikimedia. org/w/index.php?curid=52481765.

Sächsische Goldmünze zu 5 Taler (Rechnungstaler zu 24 Groschen), die von 1752 bis 1754 und 1777 bis 1845 nach dem Vorbild des Louis d’or (Pistole) geprägt worden ist.


Während des Siebenjährigen Kriegs (1756 – 1763) ließ der preußische König Friedrich II. (1740 – 1786) mit erbeuteten sächsischen Originalstempeln von 1755 und 1756 zwischen 1758 und 1760 unterwertige August d’or Münzen nach dem Muster des preußischen Mittelfriedrich d’or prägen, die als solche bezeichnet werden, weil ihr Feingehalt zwischen dem stark unterwertigen Neuen August d‘or und dem korrekt ausgebrachten August d‘or liegt.


Noch krassere Fälschungen waren die mit der Jahreszahl 1758 aber in den Jahren 1761/62 hergestellten Stücke, die sogenannten Neuen August d‘or. Sie enthalten nur etwa ein Drittel der vorgeschrieben Goldmenge. Die Mittel- und Neuen August d‘or wurden aus dem Gold der britischen Subsidienzahlungen an Preußen gemünzt, wobei durch die Münzfälschungen ein zusätzlicher Gewinn erzielt wurde. Diese Münzfälschungen trugen wesentlich zur Finanzierung der preußischen Kriegskosten bei.


Die guthaltigen August d’or Münzen wurden im Deutschen Reich erst durch das Reichsgesetz vom 6. Dezember 1873 ungültig.


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