Bereits im letzten Jahr kam es zur Verabschiedung der Liste jener Goldmünzen, die den Kriterien Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 der EU-Richtlinie 2006/112/EG entsprechen und somit 2020 von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Es handelt sich um eine beeindruckende Liste, die am 29.10.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich wurde, sehen Sie selbst. Geordnet nach ihren über 150 Herstellerländern, finden sich die Anlagemünzen auf ganzen 18 Seiten unter ihren Nominalen bzw. Namen (Krügerrand, Philharmoniker, American Eagle, etc. pp.).
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