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Die Frankfurter Doppelgulden von 1848/1849 zum Parlamentsbetrieb in der Paulskirche


Tagungsgeschehen der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche. Bildquelle: Wikimedia, Dielmann.

Einer der wichtigsten Chronisten der Deutsche Revolution von 1848/1849 war der Staatsrechtler Robert von Mohl, der für die Geschäftsordnung der Nationalversammlung zuständig war. Über die Frankfurter Paulskirche schrieb er: „Das Gebäude hatte manche gute Eigenschaften, aber auch unzweifelhaft, als zu einem ganz anderen Zwecke errichtet, große Mängel. Zu loben war, dass für eine aus fast 700 Mitgliedern bestehende Versammlung Raum genug vorhanden war, wenn schon der Zugang zu der Mehrzahl der Sitze beschwerlich sein mochte; ferner, dass es keiner übermäßigen Anstrengung der Stimme bedurfte, um sich von der Rednerbühne aus in dem ganze Saale verständlich zu machen; endlich, dass der architektonische Charakter, ein von Säulen eingefasstes Eirund einen gefälligen und anständigen Eindruck bot.“ (Robert von Mohl, Lebens-Erinnerungen, Stuttgart 1902, Band II, S. 65).


Negativ war, dass es im Gebäude keine Sitzungsräume gab und im Publikum auf der Galerie immer wieder Tumulte ausbrachen. Für Vorlagen wie jener zu einer deutschen Verfassung bildeten sich verschiedene Abteilungen und Ausschüsse. Im Laufe der Zeit bildeten sich Fraktionen von politisch Gleichgesinnten heraus, die sogenannten Klubs. Sie tagten nach den Sitzungen in der Paulskirche teilweise bis nach Mitternacht in umliegenden Gasthäusern. „So konnte jedermann in Deutschland wissen, dass es ursprünglich vier verschiedene Klubs gab, gebildet nach den hauptsächlichen politischen Richtungen: der der Linken, also der mehr oder weniger republikanischen Richtung, im Deutschen Hause; der der linken Mitte, also der liberalen Konstitutionellen, im Württemberger Hofe; der der konservativen Konstitutionellen, das heißt der rechten Mitte, im Kasino; der der Konservativen im Steinernen Hause; dass sich allmählich vom Deutschen Hause eine äußerste Partei abzweigte und im Donnersberg zusammentrat; der Württemberger Hof einen Teil nach links ausschied in die Westend-Halle, eine andere nach rechts in den Augsburger Hof; aus dem Kasino der etwas unbestimmtere, sich mehr links lehnende Landsberg hervorging.“ (Ebenda). Lediglich bei übergreifenden Fragen wie der Kaiserwahl oder einer Beteiligung von Österreich am deutschen Staate wurden diese Zirkel im Interesse einer Mehrheitsfindung jenseits derselben verlassen.


Doppelgulden, Frankfurt, 1848, Joseph Nr. 1124, Auf die Eröffnung des Parlaments, Silber. Bildquelle: Künker, Berlin Auktion 2015, Los 345.

Erstes wichtiges Ergebnis im Parlamentsbetrieb war das Gesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland. Der Präsident der Nationalversammlung schlug Erzherzog Johann als Reichsverweser vor. Die Monarchisten konnten sich mit der Personalie anfreunden, weil der Liberale ein adliger Landesherr war, die Großdeutschen, weil er aus Österreich kam, und die Linken, weil er für den Fortschritt stand. Am 29. Juni 1848 bestimmte ihn das Parlament mehrheitlich zum provisorischen Staatsoberhaupt. Der Frankfurter Bundestag, der ständige Gesandtenkongress der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes, legitimierte die Wahl.


Doppelgulden (Frankfurt, 1848, Erzherzog Johann, Silber) - Bildquelle: Kölner Münzkabinett.

Am 11. Juli zog der Erzherzog, begleitet von großem Jubel, in Frankfurt ein. In seiner Antrittsrede erklärte er, dass er sich ab sofort ungeteilt dem Wohl der deutschen Nation widmen werde. Zunächst sind eine Reichsregierung benannt und eine Reichsverfassung erarbeitet worden. Am 29. März 1849 wurde der preußische König Friedrich Wilhelm IV. zum Staatsoberhaupt einer erblichen Monarchie in Deutschland gewählt. Als die Delegation der Nationalversammlung ihm am 3. April in Berlin die Kaiserkrone antrug, lehnte Friedrich Wilhelm jedoch salbungsvoll ab. Ohne Legitimation der rechtmäßigen Herrscher könne er das Amt nicht übernehmen. In den folgenden Monaten schlugen preußische Truppen die örtlich wieder aufflammende Revolution nieder. Die Nationalversammlung wurde immer kleiner, floh nach Stuttgart und löste sich auf.

Doppelgulden, Frankfurt, 1849, Friedrich Wilhelm IV., Silber. Bildquelle: Staatliche Museen zu Berlin, Münzkabinett oder: Künker, Berlin Auktion 2015, Los 69.

Wichtige Etappen des Parlamentsbetriebes sind in Gedenkmünzen der Freien Stadt Frankfurt dokumentiert. Die Stücke zu 2 Gulden trugen allesamt auf der Vorderseite den Doppeladler des Deutschen Bundes. Im Standardwerk Die Münzen von Frankfurt am Main von Paul Joseph (Frankfurt 1896) beginnt die Aufzählung der einzelnen Exemplare mit der Nummer 1124, einem Doppelgulden zu den Beratungen des deutschen Parlaments: „Dieser Doppelgulden ist sehr selten, entstand jedoch aus Spielerei, indem ein hiesiger Münzliebhaber der Hs. der nachfolgenden Nr. 1125 die Ks. eines Zweiguldenstückes beifügte und davon wenige Stücke anfertigen ließ.“ (Ebenda, S. 423). Es folgt eine Beschreibung der Urfassung der regulären Gedenkmünze zur konstituierenden Versammlung in der Freien Stadt Frankfurt am 1. Mai 1848: „Dieses Stück ist ebenfalls sehr selten. Die Versammlung war ursprünglich zum 1. Mai anberaumt, wurde jedoch auf den 18. Mai verschoben. Eine Anzahl Doppelgulden waren bereits zum 1. Mai geprägt; diese wurden jedoch bis auf wenige Exemplare, welche in die Hände hiesiger Münzliebhaber kamen, wieder eingezogen, und auf dem gleichen wurde die 1. in 18. umgeändert.“ (Ebenda).


Doppelgulden, Frankfurt, 1848, Joseph Nr. 1126, Parlament, Silber. Bildquelle: Catawiki, Monetahistoria.

Aktuelle Kataloge weisen 18 Exemplare dieser Münze aus. Von der zuletzt genannten Nummer 1126 mit dem korrekten Datum der konstituierenden Versammlung gibt es 8.600 Exemplare. Im historischen Standardwerk wird erläutert, dass die städtische Sammlung einen Goldabschlag besitzt. Aktuelle Kataloge nennen mehrere Goldabschläge zu 8 und 10 Dukaten. Ab der Nummer 1139 werden die Doppelgulden beschrieben, die sich mit dem Wahlgeschehen des Parlaments auseinandersetzen. Eine Münze zu 2 Gulden anlässlich der Wahl des Erzherzogs Johann zum Reichsverweser am 29. Juni 1848 kombiniert den Revers-Stempel von Nummer 1126 mit dem Namenszug des Erzherzoges über einem Palm- und einem Lorbeerzweig. Geprägt wurden 36.065 Exemplare. Auch von dieser Münze gibt es diverse Goldabschläge mit glattem Rand. Der Doppelgulden zur erfolgten Wahl von Friedrich Wilhelm IV. zum Deutschen Kaiser kombiniert den genannten Revers-Stempel mit dem Namenszug des Königs von Preußen. Von dieser Münze sind 200 Exemplare bekannt. Es existieren nicht nur Goldabschläge, sondern auch solche in Kupfer, Messing und Zinn.


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