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Abt (von lat. abbas)


Abt Siegfried (1180-1200) auf einem Brakteaten der Abtei Hersfeld. Bildquelle: Helmut Kahnt, Das große Münzlexikon. Von A bis Z, Regenstauf 2005, S. 10.

Vorsteher einer katholischen Ordensgemeinschaft mit stabilitas loci (dauernde Gebundenheit an ein Kloster). Das von einem Abt bzw. von einer Äbtissin geleitete Mönchs- bzw. Nonnenkloster wird Abtei genannt.

Im Mittelalter waren zahlreiche Benediktinerabteien mit Reichsbesitz belehnt, wodurch ihre Vorsteher den Rang eines Reichsfürsten besaßen und meist das Münzrecht ausüben konnten, z. B. die Äbte von Corvey, Ellwangen, Echternach, Fulda, Hersfeld, Reichenau, St. Gallen. Auch burgundische, französische, spanische u. a. Abteien haben Münzen geprägt. In der Heraldik und mithin auch auf Münzen werden die Abt-Insignien (Pontifikalien) durch Bischofshut und Bischofsstab (Krümme nach innen) über bzw. nur über den Wappenschild hinausragend dargestellt; am Hut rechts und links je eine Schnur in drei Quasten endend (1 und 2 Quasten). Die in Ausnahmefällen mit bischöflichen Rechten ausgestatteten Äbte führen im Wappen noch die Inful (Bischofsmütze, Mitra), daher als „infulierte Äbte“ bezeichnet.


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