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Der Monatsbericht März 2018 der Bundesbank zur deutschen Zahlungsbilanz für 2018 und zur Bargeldnach


Der Monatsbericht März 2019 der Bundesbank erläutert die deutsche Zahlungsbilanz für das Jahr 2018. Zudem wird die Bargeldnachfrage in der Schattenwirtschaft analysiert. Im Bericht ist unter anderem zu lesen, dass sich der Euro-Banknotenumlauf Ende 2018 insgesamt auf rund 1.230 Mrd. €, davon emittierte die Bundesbank circa 690 Mrd. €, belief.

Im Durchschnitt des letzten Jahrzehnts wuchs der Euro- Banknotenumlauf jährlich um 4,9 % und daher schneller als die nominale Wirtschaftsleistung im Euroraum. Die kumulierten Nettoemissionen der Bundesbank stiegen im gleichen Zeitraum sogar um jährlich durchschnittlich 7,7 %. Wirtschaftsakteure fragen damit Bargeld in einem nennenswerten und wachsenden Umfang nach. Da Bargeld jedoch ohne Dokumentation verwendet werden kann, liegen naturgemäß keine vollständigen statistischen Angaben über Anlass und Umfang der Bargeldverwendung als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel vor.

Zur Schattenwirtschaft ist zu lesen, dass über die verschiedenen Untersuchungen hinweg nach Schätzungen in Deutschland das Ausmaß dieser in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) zwischen 2,4% und 16,6% liegt. Bezogen auf ein BIP in Höhe von rund 3.300 Mrd. € im Jahr 2017 ergibt sich aus diesen Schätzungen ein ungefährer Umfang der Schattenwirtschaft zwischen circa 80 Mrd. € und 550 Mrd. €. Die erhebliche Bandbreite der bisherigen Schätzergebnisse spiegelt die Sensitivität in Bezug auf die Wahl der Ermittlungsmethode wider.

Schlussfolgernd wird im Bericht festgestellt, dass Zahlungen mit Bargeld ohne technische Hilfsmittel durch einfache Übergabe von Banknoten und Münzen erfolgen, sodass Bartransaktionen durchgeführt werden können, ohne dass Dritte Kenntnis über die beteiligten Parteien erlangen. Bürgerinnen und Bürger können somit durch die Verwendung von Bargeld in ihrer alltäglichen Lebensführung ihre Privatsphäre wahren.

Diese Anonymität des Bargeldes, wie der Bericht erläutert, kann jedoch auch missbraucht werden, etwa im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung oder dem Handel illegaler Güter. Die Schätzung des tatsächlichen Umfangs, in dem Bargeld für illegale Zwecke verwendet wird, ist jedoch, wie oben angesprochen, anspruchsvoll. Direkte Schätzungen, die etwa aus der Höhe des Bargeldumlaufs oder des Umlaufs von Banknoten mit hohem Nennwert auf eine vermeintlich umfangreiche illegale Bargeldnutzung schließen lassen, scheinen kaum geeignet, da sie die legale Wertaufbewahrung in Form von Bargeld nicht berücksichtigen. Weiterhin bleibt die Frage offen, inwieweit die Schattenwirtschaft durch Beschränkungen der Bargeldnutzung eingedämmt werden kann. Hier fehlt es weiter am empirischen Nachweis, dass durch Maßnahmen wie die Abschaffung von Banknoten mit hohem Nennwert oder die Einführung von Barzahlungsobergrenzen tatsächlich Steuerhinterziehung und andere kriminelle Aktivitäten effektiv bekämpft werden können.


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