Falschgeld richtet Schäden in Millionenhöhe an
Obwohl die Euro-Banknoten, aber auch die anderer Währungen in Europa und auf der Welt ständig in Bezug auf die Fälschungssicherheit verbessert werden, sind nach wie vor eine Vielzahl an wertlosen Blüten im Umlauf. In der Euro-Zone ist vor allem der 50-EUR-Schein betroffen. Dieser wurde mittlerweile überarbeitet und mit neuen Merkmalen zur Fälschungssicherheit versehen. Beim Einkauf ist außerdem zu beobachten, dass immer mehr Händler das Bargeld prüfen, bevor sie es annehmen. Die Prüfung erfolgt durch spezielle Geräte oder durch einen Stift, der auf das Papier abgestimmt ist, aus dem das Geld gefertigt wurde. Wenn es sich um Falschgeld handeln sollte, färbt sich der Schein ein. Im Jahre 2017 waren in der Euro-Zone mehr als 25.000 Blüten vom 50-EUR-Schein im Umlauf. Der Schein, der offenbar sehr leicht gefälscht werden konnte, wird von den Banken und Sparkassen mittlerweile nicht mehr ausgegeben und gegen den neuen Schein eingetauscht. Dennoch ist Vorsicht wichtig, denn wer mit Blüten bezahlt, muss oftmals nicht nur den Wertverlust hinnehmen, sondern sich auch unangenehme Fragen von den Behörden gefallen lassen. Weltweit liegt der Schaden, der durch den Umlauf von Blüten eingetreten ist, bei 36 Mio. EUR in einem Jahr. Dabei wurden im Jahre 2017 knapp 900.000 Blüten auf der ganzen Welt gezählt und außer Verkehr gebracht. In dieser Statistik, die unter anderem von smava veröffentlicht wurde, sind auch Blüten aus Ländern enthalten, die auf die Fälschungssicherheit nicht so hohen Wert legen wie die Staaten der westlichen Welt.
Besitz von Falschgeld ist strafbar
Wer Falschgeld annimmt, wird nicht nur um den Wert betrogen, sondern er kann sich unter Umständen strafbar machen. Zunächst wird die Polizei sich im Rahmen der Ermittlung, woher das Falschgeld kommt, an die Person wenden, bei der das Falschgeld entdeckt und sichergestellt wurde. Händler sind verpflichtet, den Empfang von Falschgeld an die Polizei zu melden. Da die Banknoten bereits beim Bezahlvorgang geprüft werden, kann der Überbringer an Ort und Stelle gestellt werden. Der Überbringer muss dann auch den Nachweis erbringen, woher das Geld stammt. Hat er es unverschuldet und unbemerkt in Empfang genommen, verzichten die Behörden in der Regel auf eine Bestrafung. Grundsätzlich ist der Besitz und das In-Umlauf-Bringen von Falschgeld jedoch strafbar.
Blüten erkennen und eliminieren
Mit einigen einfachen Maßnahmen kann sich jeder vor dem unbemerkten Besitz von Falschgeld schützen. Wenn es möglich ist, sollten Banknoten ausschließlich aus dem Geldautomaten gezogen werden. Banken und Sparkassen, die einen Geldautomaten betreiben, sind verpflichtet, jede eingelegte Banknote zu prüfen. Sollten die gefälschten Banknoten aus einem Geldautomaten stammen, liegt die Schuld bei der Bank.
Größere Geldsummen sollten von Unbekannten nicht in bar angenommen werden. Die Bezahlung bei Händlern kann in den meisten Regionen bargeldlos erfolge. Dies ist der beste Schutz vor dem Besitz von Falschgeld. Aber auch die Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmerkmale von Geldscheinen und Münzen ist wichtig, um nicht durch den Besitz von Blüten um den Geldwert betrogen zu werden und in das Visier der Behörden zu geraten. Dabei können nicht nur Banknoten, sondern auch Münzen gefälscht werden.