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Ein Welfe als Thronfolger – Vor über 300 Jahren fiel Britanniens Thron an das Haus Hannover


Im Jahr 1701 wurde im englischen Parlament mit dem Act of Settlement eine folgenschwere Entscheidung zur Thronfolge in England und Schottland getroffen. Das Parlament und die englische Regierung wollten damit verhindern, daß die katholischen Erben des 1688 vertriebenen Königs Jakob (James) II. aus dem Haus der Stuarts Ansprüche auf den englischen Königsthron erheben konnten. Nach der Flucht des katholischen Königs Jakob II. vor den Truppen des vom Parlament gerufenen Wilhelm von Oranien, wurde Maria, der Ehefrau Wilhelms von Oranien und protestantischen Tochter Jakobs II., die englische Krone angeboten. Sie akzeptierte jedoch nur unter der Bedingung, daß sie gemeinsam mit ihrem Gatten regieren konnte. Der bestieg dann auch als Wilhelm III. zusammen mit seiner Gattin Maria II. den Thron Englands. In Personalunion waren sie gleichzeitig Könige von Schottland und Irland. Auch der Anspruchstitel eines Königs von Frankreich wurde beibehalten.

Keines der Kinder des Königspaars blieb aber bis zum Tod Marias II., die im Jahr 1694 an den Pocken starb, am Leben. Maria II. wurde nur 32 Jahre alt. Wilhelm III. war danach bis zu seinem Tod im Jahr 1702 alleiniger König. Die Pocken waren zu jener Zeit eine schlimme Geisel, der auch andere gekrönte Häupter zum Opfer fielen. So starben auch Johann Georg IV., der ältere Bruder Augusts des Starken, 1694 und Kaiser Josef I. 1711 an den Pocken. Nach dem Tod Wilhelms III. bestieg Anna, die Schwester Marias II. und Schwägerin Wilhelms III. den englischen Thron. Doch zu diesem Zeitpunkt waren alle ihre Kinder bereits gestorben. Anna war von ihrem Ehemann, Prinz Georg von Dänemark, mindestens 18 Mal schwanger. Sie erlitt 13 Fehlgeburten oder brachte ein totes Kind zur Welt. Von den fünf Kindern, die sie lebend gebar, erlebten vier nicht ihren zweiten Geburtstag. Der einzige Sohn, der die Kleinkindphase überlebte, Wilhelm, der Herzog von Gloucester, starb im Jahr 1700 im Alter von elf Jahren wie schon seine Tante Maria II. an den Pocken. Übrigens war auch Sophie von der Pfalz an Pocken erkrankt, hatte aber überlebt.

Anna Stuart, Königin von England und Schottland (1702–1707) und von Großbritannien (1707–1714)

Damit war bereits bei ihrem Regierungsantritt ersichtlich, daß für den englischen Thron kein protestantischer Thronfolger vorhanden war. Regierung und Parlament hatten deshalb im Jahr 1701 in der Abwehr von Ansprüchen des katholischen Hauses Stuart auf den englischenn Thron den Act of Settlement erlassen. Darin war festgeschrieben worden, daß es in England keine Thronfolge eines katholischen Nachkommen des Hauses Stuart geben durfte. Dieses Gesetz regelte u. a., daß beim Tod von Anna und Wilhelm III. ohne leibliche Nachkommen das Recht der Thronfolge auf Sophie von der Pfalz und ihre Nachkommen übergehen würde. Sophie von der Pfalz war die Tochter von Elisabeth Stuart, der Ehefrau des sogenannten „Winterkönigs“ Friedrich V. von der Pfalz und Tochter von König Jakob I. von England und Schottland. Jakob I. war der Sohn der Königin Maria Stuart von Schottland und Nachfolger von Königin Elisabeth I. auf dem Thron Englands (König von Schottland war er bereits seit der Hinrichtung seiner Mutter). Es gab zwar über 50 Personen, die mit dem regierenden englischen Königshaus näher verwandt waren als Sophie von der Pfalz, doch diese waren alle katholischen Glaubens und hatten dadurch nach dem Act of Settlement keinen Anspruch mehr auf den englischen Thron. Diese absehbare Thronfolge des Welfenhauses in Großbritannien führte jedoch keineswegs zu freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Welfen in Person der Thronfolgerin Sophia von der Pfalz, Ehefrau des Herzogs Ernst August von Braunschweig-Lüneburg, seit Dezember 1692 Kurfürst von Hannover, und Königin Anna von Großbritannien. Anna wollte Sophie von der Pfalz nicht einmal sehen und verhinderte jeden Besuch der Thronfolgerin in London. Mag sein, daß darin der Schmerz zum Ausdruck kam, daß keines ihrer Kinder ihr nachfolgen würde.

Medaille von S. Lambelet auf die englische Thronfolge von Sophie von Braunschweig und Lüneburg.

Die Eltern von Georg Ludwig

Sophie von der Pfalz war seit 1658 mit Ernst August von Braunschweig und Lüneburg, Bischof von Osnabrück, verheiratet, eigentlich eine nicht standesgemäße Ehe für die stolze, 1630 geboren Pfälzerin (Enkelin eines Königs, Tochter eines Königs, Schwester eines Kurfürsten), die aber allmählich zum „späten Mädchen“ wurde. Sie hat später auch in ihren Memoiren zugegeben, daß sie eine Versorgung anstrebte, ein eigenes „Etablissement“ haben wollte. Es hatte sie tief getroffen, daß Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Celle, der ältere Bruder von Ernst August, mit dem schon der Ehevertrag unterschrieben war, einen Rückzieher von der Hochzeit mit ihr machte und als „Ersatz“ seinen Bruder Ernst August anbot. Dem wurde vertraglich zugesichert, daß sein Bruder Georg Wilhelm nicht heiraten würde, so daß dessen Fürstentum nach seinem Tod an den jüngeren Bruder fallen würde. Um Sophie mit der Situation zu versöhnen, gab man ihr zu verstehen, daß Georg Wilhelm sich bei einem Italien-Aufenthalt mit der Syphilis angesteckt habe.

Die Ehe von Sophie und Ernst August war glücklich – zumindestens in den ersten Ehejahren. Nachdem Ernst August 1661 Bischof von Osnabrück geworden war, häuften sich aber die Affären mit den Hofdamen seiner Frau. Dennoch blieb seine Zuneigung zu Sophie erhalten, die er zeitlebens mit Respekt behandelte. Zu einem Ärgernis für Sophie wurde aber in den 1670er Jahren das Verhältnis von Ernst August zu seiner Mätresse Clara Elisabeth von Meysenburg, die 18 Jahre jünger als Sophie war.

Ernst Augusts und Sophies erster Sohn war 1660 geboren worden und erhielt den Namen Georg Ludwig. Später (1684) führte Ernst August gegen den heftigen Widerstand der nachgeborenen Söhne und auch seiner Frau die Primogenitur ein, durch die er Georg Ludwig bei seinem Tod 1698 ein ungeteiltes Land übergeben konnte.

Georg Ludwig als Prinz

Nach dem Act of Settlement war Georg Ludwig ab 1701 die Nummer 2 in der britischen Thronfolge.

Georg Ludwig war sorgfältig ausgebildet worden. Er hatte gute Französisch- und Lateinkenntnisse, sprach auch etwas Italienisch und Niederländisch. Er las gern Reiseberichte. Seine Interessen gehörten der Geografie, neueren Geschichte und vor allem der Kriegskunst. Sein Vater hatte ihn 1675 im Osnabrücker Garderegiment in den Reichskrieg gegen die aggressiven Franzosen mitgenommen. Dort zeichnete er sich in der Schlacht an der Konzer Brücke, der Mündung der Saar in die Mosel, aus, in der zwei Bataillone der Maison du Roi aufgerieben wurden und in deren Folge die Franzosen Trier räumen mußten.

Georg Ludwig nahm an allen vier Feldzügen des Niederländischen Kriegs teil. Bei der Belagerung von Maastricht diente er unter dem Kommando seines Onkels Georg Wilhelm und reifte zu einem tüchtigen Offizier, dem der Vater in den Türken-Kriegen dann auch ein selbständiges Kommando über hannoversche Truppen anvertraute. Die Truppen Ernst Augusts und Georg Wilhelms genossen in Militärkreisen einen ausgezeichneten Ruf, so daß dann im Spanischen Erbfolgekrieg Marlborough ausdrücklich braunschweig-lüneburgische Truppen anforderte.

Melusine von der Schulenburg (1667–1743)

Im Herbst 1676 ballte sich aber Ungemach über den Prinzen zusammen. Georg Ludwig hatte sich auch auf sexuelles Gebiet gewagt und prompt eine Hofdame geschwängert. Der Vater Ernst August war sauer und tobte gebührend wegen der daraus entstehenden Peinlichkeiten. Die Hofdame stammte vom Heidelberger Hof Karl Ludwigs, des Bruders der Mutter. Der sah die Sache jedoch – wie auch seine Schwester Sophie – wesentlich gelassener, so daß sich auch Ernst August wieder beruhigte, zumal er ja wegen seiner Affäre mit seiner Mätresse Clara Elisabeth von Meysenburg ohnehin im Glashaus saß. Man gestand dem jungen Prinzen zu, sich auszutoben, jedoch sollte er nicht als Vater unehelicher Kinder bekannt werden. Der Prinz scheint sich daran gehalten zu haben. Selbst die illegitimen Töchter, die er später mit seiner Mätresse Melusine von der Schulenburg hatte, wurden nicht anerkannt.

Die Hochzeit Georg Ludwigs

Der Bruder von Ernst August, der in Celle residierende „Heideherzog“ Georg Wilhelm, hatte ja entgegen der Vereinbarung mit seinem Bruder dann 1676 doch seine Geliebte Eléonore d’Olbreuse (1639–1722), eine Hugenottin von niederem Adel, geheiratet, nach damaligem Verständnis eine Mesalliance. Das Paar hatte eine Tochter, die 1666 geborene Sophie Dorothea. Ernst August bezog seine Nichte in sein dynastisches Kalkül ein, indem er mit ihrem Vater eine Heirat von Georg Ludwig und Sophie Dorothea besprach. Damit würde Georg Ludwig das Fürstentum Lüneburg erben, denn Georg Wilhelm hatte keinen männlichen Nachkommen (und außerdem war da noch der Vertrag von 1658). Der Tod seines Bruders Johann Friedrich 1679 hatte Ernst August in den Besitz von Hannover gebracht. Die Anwartschaft auf das Fürstentum Lüneburg nach dem Tod Georg Wilhelms erschien Ernst August außerordentlich attraktiv, denn damit hätte er die braunschweig-lüneburgischen Fürstentümer wieder in einer Hand, seiner, vereint. So war es also nicht verwunderlich, daß er sich über den ursprünglichen Widerstand seiner Frau hinwegsetzte, die in der Heirat ihres ältesten Sohns mit der Tochter der Eléonore d’Olbreuse natürlich eine Mesalliance sah.

Georg Ludwig heiratete seine Cousine nicht widerwillig, wie oft behauptet wurde. Er fand die lebhafte junge Frau durchaus attraktiv. Ernst August, der Vater des Bräutigams, war von seiner Schwiegertochter sehr eingenommen, und die Brüder Georg Ludwigs hielten ihren Bruder sogar für einen Glückspilz als am 22. November 1682 geheiratet wurde.

Sophie Dorothea, seit 1682 Gattin von Georg Ludwig , mit ihren Kindern

Das Eheglück währte aber nicht sehr lange. Georg Ludwig war von seinen Pflichten, nicht den ehelichen, sehr in Anspruch genommen und häufig längere Zeit nicht in Hannover. 1684 und 1685 war er der Befehlshaber der an der Seite der kaiserlichen Truppen gegen die Türken kämpfenden hannoverschen Streitkräfte. Zu Hause langweilte sich die junge Ehefrau und neigte daher zu Wutausbrüchen und Szenen. Das Verhältnis zu ihrer Schwiegermutter Sophie von der Pfalz war gespannt, man mochte sich gegenseitig herzlich wenig.

Georg Ludwig suchte und fand Trost außerhalb der Ehe. 1690 kam ein neues Hoffräulein an den Hof der Kurfürstin, Melusine von der Schulenburg. Spätestens ab 1691 hatte Georg Ludwig mit ihr ein Verhältnis; ihre erste Tochter Anna Luise wurde im Januar 1692 geboren. Die Verbindung mit Melusine von der Schulenburg war keine kurzlebige Affäre. Zwei weitere gemeinsame Töchter sollten 1693 und 1701 noch folgen. Die Mutter Georg Ludwigs war nicht übermäßig entzückt über diese Liaison ihres Sohnes. Sie nannte die recht große und dünne Melusine eine Hopfenstange bzw. Vogelscheuche. In englischen Adelskreisen wurde sie nach 1714 als „Maibaum“ bezeichnet.

Sie folgte Georg Ludwig 1714 nach London und Georg Ludwig, jetzt Georg I., verlieh ihr 1716 die irischen Titel Duchess of Munster, Marchioness and Countess of Dungannon, und Baroness Dundalk. 1719 erhob er sie in den britischen Rang Duchess of Kendal, Countess of Feversham und Baroness Glastonbury. Auf Betreiben Georgs I. ernannte Kaiser Karl VI. sie 1723 zur Fürstin von Eberstein.

Die Prinzessin von Ahlden

Fast zeitgleich, ab 1690, begann der heimliche Briefwechsel der Prinzessin Sophie Dorothea mit dem schwedischen Offizier Graf Philipp Christoph von Königsmarck, der seit 1689 als Oberst in den hannoverschen Streitkräften diente. Die Prinzessin tröstete sich mit dem feschen Offizier und sie wurden ab 1692 ein Liebespaar – mit fatalen Folgen.

Die Verbindung des schwedischen Grafen mit Prinzessin Sophie Dorothea konnte natürlich auf Dauer nicht geheim gehalten werden. Die Umgebung des Liebespaars versuchte Einfluß zu nehmen und mäßigend auf sowohl Sophie Dorothea als auch auf Philipp von Königsmarck einzuwirken. Vergebens. Als sich die Lage zuspitzte und eine Flucht der Prinzessin befürchtet wurde, schritten vier Höflinge zur Tat. In der Nacht des1. Juli (11. Juli alten Stils) wurde Königsmarck beobachtet, wie er das Schloß in Hannover betrat. Dort wurde er sehr wahrscheinlich meuchlings ermordet und seine Leiche beseitigt. Gerüchte behaupteten, der Leichnam sei im Schloß eingemauert worden. Wahrscheinlich aber wurde er in einem mit Bruchsteinen beschwerten Sack in der Leine versenkt. Die Forschung vermutet heute, daß Don Nicoló Montalbano den Mord ausführte. Er erhielt kurze Zeit später die enorme Summe von 100 000 Taler aus Ernst Augusts Privatscple angewiesen. Der wahrlich fürstliche Betrag (ein Minister hatte damals am Hof von Hannover ein Gehalt von jährlich 1500 Taler) wird als Belohnung und Schweigegeld zu betrachten sein.

Als man Ernst August und Georg Wilhelm die sichergestellten Briefe des Paars vorlegte, waren sich beide einig, daß eine Scheidung von Georg Ludwig und Sophie Dorothea herbeigeführt werden mußte. Als Grund wurde die Weigerung von Sophie Dorothea angegeben, weiterhin mit Georg Ludwig zusammenzuleben. Königsmarck wurde im Scheidungsprozeß mit keinem Wort erwähnt.

Sophie Dorothea wurde in das Fürstentum Celle ihres Vaters Georg Wilhelm gebracht, das dann ihr „Gefängnis“ werden sollte. Die Prinzessin lehnte alle gutgemeinten Vermittlungsangebote zur Rückkehr zu ihren Gatten ab. Sie glaubte, da sie nichts vom Schicksal des Grafen Königsmarck erfahren hatte, nach der Scheidung mit ihm zusammenleben zu können. Ende Dezember 1694 wurde die Ehe geschieden und Sophie Dorothea zum schuldigen Teil erklärt, wegen „böswilligen Verlassen“ des Ehemanns. Damit war ihr eine Wiederverheiratung untersagt. Die Brüder Ernst August und Georg Wilhelm, Schwiegervater und Vater, vereinbarten, daß Sophie Dorothea von ihrem Vater auf Schloß Ahlden in relativ strenger Gefangenschaft gehalten werden sollte. Besuchen durfte er sie dort nicht. Erst als Georg Ludwig Kurfürst geworden war, erlaubte er es Georg Wilhelm, der seine Tochter aber nie besucht hat. Nachdem er 1705 gestorben war, hielt sich ihre Mutter, Eléonore d’Olbreuse, häufig und für längere Zeit bei der „Prinzessin von Ahlden“ auf. Nach der Scheidung war Georg Ludwig gegenüber seiner Exfrau recht großzügig. 1698 gab er ihrem Vater das schriftliche Versprechen, daß die Gefangenschaft seiner Tochter nach seinem Tod nicht verschärft werden würde und deren finanzielle Versorgung nicht angetastet werden sollte. Die Gewinne, die die Güter abwarfen, die sie 1705 beim Tod ihres Vaters geerbt hatte, durfte sie ungeschmälert behalten.

Als sich ihre Tochter Sophie Dorothea 1725 (inzwischen Königin in Preußen) um eine Freilassung ihrer Mutter bemühte, scheiterte das daran, daß die „Prinzessin von Ahlden“ eine Amnestierung ablehnte, sie wollte eine Aufhebung des Urteils, doch die stand nie zur Debatte. Die „Prinzessin von Ahlden“ starb am 13. November 1726 auf Schloß Ahlden.

Schloss Ahlden, Merian-Stich

Georg Ludwig hätte wieder heiraten können, wenn er das gewollt hätte. Er blieb aber Melusine von der Schulenburg, mit der er in morganatischer Ehe verbunden war, bis an sein Ende 1727 verbunden.

Die Einführung in das Kurfürstenkollegium

Ernst August, der Vater Georg Ludwigs I. hatte zwar 1692 die neunte Kur vom Kaiser zugesprochen bekommen, doch der Kampf um die Anerkennung dieser Erhebung durch die anderen Kurfürsten zog sich noch über 15 Jahre hin und Ernst August sollte die Einführung in das Kurfürstenkollegium nicht mehr erleben.

Georg Ludwig operierte im Spanischen Erbfolgekrieg als Kommandeur eines hannoverschen Kontingents an der Westgrenze des Reiches gegen den französischen Marschall Villars. Als der sich im Juli 1707 auf das linke Rhein-Ufer zurückziehen mußte, galt Georg Ludwig als „Retter des Reiches“ und wurde nun gedrängt, die Rolle des Reichsfeldmarschalls zu übernehmen. Am 24. September 1707 wurde er zum Befehlshaber der Rhein-Armee und zum Reichsfeldmarschall ernannt, doch stand er von Anfang an auf verlorenen Posten. Der Kaiser leitete die Gelder der Hansestädte für die Reichsarmee zu seinen Truppen um, und Marlborough und Prinz Eugen täuschten Georg Ludwig in übler Weise über ihre Feldzugspläne. Der Reichsfeldmarschall hatte genug und gab den Posten schon 1708 wieder ab. Durch den Zuwachs an Ruhm, den ihm seine Erfolge 1707 verschafft hatten, konten ihm die Kurfürsten die Aufnahme in das Kurfürstenkollegium nicht mehr verwehren und ab 1708 gehörte die neunte Kur dem Kurfürstenkollegium an.

Nachdem nun die Aufnahme in das Kurfürstenkollegium erfolgt war, blieb aber ein weiteres Problem offen. Jede Kurwürde war auch mit einem Erzamt verbunden, doch welches sollte Hannover zugesprochen werden? Ursprünglich war 1692 bei der Erhebung von Hannover zum Kurfürstentum das Erzbanneramt an Hannover vergeben worden. Dagegen legte der Herzog von Württemberg Protest ein, dessen Vorfahren die Reichssturmfahne schon seit dem Spätmittelalter führten. In sein Wappen fügte Georg Ludwig deshalb den sogenannten Warteschild ein (siehe Abb. Taler 1703), bis der Streit um das Erzamt geklärt war. Als über den Herzog von Bayern 1706 im Verlauf des Spanischen Erbfolgekriegs die Reichsacht verhängt und ihm die Kurwürde aberkannt wurde, erhielt der Pfalzgraf das Erztruchsessenamt zurück und der Kurfürst von Hannover übernahm von der Kurpfalz das Erzschatzmeisteramt (Archithesaurarius). Als dann 1714 der Herzog von Bayern wieder als Kurfürst eingesetzt wurde, forderte er auch die Rückgabe seines Erzamts. Dieser Streit endete erst 1777 mit dem Aussterben der bayerischen Wittelsbacher als Bayern an die Pfalz fiel.

Im Wappen Georg Ludwigs erschien deshalb ab 1711 im Mittelschild das Zeichen des Erzschatzmeisters, die goldene Reichskrone auf rotem Feld.

Dieses Amtszeichen erschien nunmehr im Mittelschild des Wappens auf den Münzen.

Georg Ludwig – der Nachfolger von Königin Anna

Am 8. Juni 1714 starb die Mutter Georg Ludwigs, Sophie von der Pfalz, in ihrem geliebten Herrenhausen. Sie stand in der britischen Thronfolge als Folge des Act of Settlement an 1. Stelle. Nach ihrem Tod nahm ihr Sohn Georg Ludwig diese Position ein.

Königin Anna starb am 1. August 1714. Noch am selben Tag wurde Georg Ludwig, Kurfürst von Hanover, als Georg I. in London zum König ausgerufen. Der Regentschaftsrat proklamierte ihn mit folgenden Wortlaut:

„Wir, die geistlichen und weltlichen Lords des Oberhauses, tun hiermit mit Hilfe der Lords des Geheimen Staastrates Ihrer verblichenen Majestät, zahlreicher anderer namhafter und hochgestellter Herren, des Oberbürgermeisters, des Stadtrates und der Bürger von London einstimmig und im Einklang von Mund und Herzen kund und zu wissen, daß der erhabene und mächtige Fürst Georg, Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, nun durch den Tod unserer Monarchin seligen Angedenkensunser gesetz- und rechtmäßiger Lehnsherr, Georg von Gottes Gnaden König von Großbritannien, Frankreich und Irlandgeworden ist.“

Nach dem Bekanntwerden vom Tod der Königin Anna begannen die Vorbereitungen zur Überfahrt von Georg I. nach London, die ihn über die Niederlande führte. Dort wurde er durch widrige Winde mehrere Tage aufgehalten, führte eine Reihe politischer Gespräche und ließ sich über die aktuelle politische Situation in Großbritannien informieren.

Die Krönung wurde mit der Krone von Königin Anna vorgenommen. Die Stuart-Krone hatte König Jakob II. 1688 bei seiner Flucht mitgenommen. Die Krone von Königin Maria II., der Gemahlin König Wilhelms III., wurde für Georg August (Prince of Wales), den Sohn Georgs I. und der „Prinzessin von Ahlden“, für die Teilnahme an der Krönung umgearbeitet. Während der Krönungszeremonie in der Westminster Abbey kam es im ganzen Land zu Unruhen, die von Anhängern des Hauses Stuart geschürt wurden.

Georg I. im Krönungsornat

Sprachschwierigkeiten?

König Georg I. ist früher nachgesagt worden, er hätte kein Englisch verstanden und wegen der Sprachschwierigkeiten nicht an den Kabinettssitzungen teilgenommen. Das kann jedoch als widerlegt gelten. Der König hat während seiner gesamten Regierungszeit an diesen Sitzungen teilgenommen. Es war anfangs nur ein zusätzlicher Aufwand erforderlich. Papiere, die ihm vorgelegt wurden, mußten ins Französische übersetzt werden. Die Englischkenntnisse des Königs waren zwar nicht umfassend, doch es gilt als sicher, daß Georg I. Englisch verstanden hat und sich später auch schriftlich in Englisch äußerte.

Sein Sohn, der Prince of Wales und spätere Georg II., sprach fließend Englisch, wenn auch mit starkem deutschem Akzent. Schon die Mutter Georgs I. hatte nach dem Act of Settlement 1701 dafür gesorgt, daß die jüngeren Mitglieder der Familie in Englisch unterrichtet wurden. Das Verhältnis zwischen Georg und seinem Sohn war angespannt, um es milde auszudrücken. Bei der Taufe seines Enkels 1717 wurde der König von seinem Sohn in aller Öffentlichkeit wüst beschimpft, so daß der König ihn für kurze Zeit unter Arrest stellte und aus dem St. James’s Palace, der königlichen Residenz, verbannte. Robert Walpole erreichte zwar 1720, daß sich Vater und Sohn aussöhnten, doch der Bruch zwischen den beiden war nur mühsam gekittet.

Jakobitische Unruhen

In Großbritannien herrschte zu Beginn des Jahres 1715 Wahlkampfatmosphäre. Im März trat das neugewählte Unterhaus zusammen, in dem die Partei der Whigs eine komfortable Mehrheit von rund 150 Sitzen hatten. Damit war die Partei der Tories, denen man noch Sympathien für das Haus Stuart (Jakobiten) nachsagte, deutlich geschwächt.

Die Jakobiten, die Nachkommen des 1688 entthronten Königs Jakob II., waren auch unter Georg I. noch eine Gefahr für das Haus Hannover in Großbritannien. Bereits 1708 unternahm Jakob, der sogenannte „Old Pretender“, mit französischer Hilfe einen Invasionsversuch in Schottland, der aber schon im Ansatz scheiterte. Gefährlicher war dann der Aufstand in Schottland im Jahr 1715, der aber nach der unentschiedenen Schlacht von Sheriffmuir den Schwung verlor, so daß sich die Anführer, John Erskine, 23. Earl of Mar, und der Old Pretender, Anfang Februar 1716 nach Frankreich absetzten und der Aufstand zusammenbrach.

Den letzten jakobitischen Versuch, wieder an die Macht zu kommen, gab es 1745. In der Schlacht von Culloden wurde er blutig vom Prince of Wales, dem späteren Georg III., niedergeschlagen.

Bindung an Hannover

Obwohl Georg I. eine enge Bindung an Hannover hatte, konnte er seine Heimat nach dem Regierungsantritt in Großbritannien nur fünfmal besuchen (1716, 1719, 1720, 1723 und 1725), obwohl schon 1715 die Bestimmung aufgehoben worden war, nach der das Parlament einer solchen Reise zustimmen mußte. Bei seinem sechsten und letzten Besuch in Deutschland 1727 erlitt er unterwegs einen Schlaganfall und starb in der Nacht vom 21. auf den 22. Juni 1727 im fürstbischöflichen Palast in Osnabrück.

aus Münzen & Sammeln Ausgabe 11/2014

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